Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
Abgasuntersuchung (AU)
Die „Abgasuntersuchung“ (AU) ersetzt seit dem 1. Dezember 1993 die am 1. April 1985 eingeführte „Abgassonderuntersuchung“ (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war.
Durch die Abgasuntersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.
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